Werbung & Sponsoring

KI-generierte Inhalte in Werbespots – das sollten Sie jetzt beachten.

Die Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Erstellung von Werbemitteln nimmt stetig zu. Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzvorgaben des EU AI Acts für den Einsatz bestimmter KI-generierter oder KI-bearbeiteter Inhalte in der Werbung.

Sofern in Werbespots Bild-, Audio- oder Videoinhalte verwendet werden, die mit Unterstützung von KI generiert oder bearbeitet wurden und einen Deepfake darstellen und somit unter die Transparenzpflichten des EU AI Acts fallen, ist eine entsprechende Kennzeichnung erforderlich

Für Ihre Werbebuchungen bei der rbb media sind ab dem 2. August 2026 folgende Punkte zu beachten:

  • Der Spot muss den nach dem AI Act erforderlichen Kennzeichnungshinweis unmittelbar vor dem Spot als Bestandteil der Sendekopie beinhalten.
  • Der Kennzeichnungshinweis wird als gesetzlicher Pflichthinweis bis zu einer Länge von 3 Sekunden durch die rbb media nicht berechnet.
  • Die Kennzeichnungspflicht gilt für jede Schaltung ab dem 2. August 2026 – einschließlich Spots, die uns bereits vorliegen und/oder bereits ausgestrahlt wurden und nach dem 2. August 2026 erstmals oder erneut ausgestrahlt werden. Für bereits vorliegende, kennzeichnungspflichtige Spots müssen uns neue Sendekopien mit einem entsprechenden Kennzeichnungshinweis übermittelt werden.
  • Sollten Sie diesen Hinweis nicht selbst produzieren wollen, haben wir für Sie bereits Kennzeichnungshinweise produziert und zum Download bereitgestellt:

Im Zuge dieser regulatorischen Änderungen werden unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend angepasst, die ab dem 2. August 2026 gelten.

In dieser Neuerung ist noch viel Bewegung. Insbesondere bezogen auf die Kennzeichnung von Audioinhalten sollen auf europäischer Ebene künftig weitere Ausführungen erfolgen, die eine Umsetzung der Kennzeichnungsvorgaben erleichtern sollen. Diese Entwicklungen sind bezogen auf die KI-Kennzeichnungshinweise entsprechend zu berücksichtigen.

Verschiedene Branchen- und Markenverbände (u.a. die Radiozentrale) setzen sich derzeit mit der praktischen Umsetzung der Kennzeichnungspflichten auseinander. Sobald es Neuerungen gibt, informieren wir sie gerne umgehend.

Sie haben Fragen zur Kennzeichnungspflicht oder sind unsicher, ob Ihr Werbemittel betroffen ist?

Sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Kampagne.

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